Novelliertes EWärmeG in Baden-Württemberg ab 1. Juli 2015
Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg ab 1. Juli 2015 ist eine Verschärfung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Gebäudebestand verbunden.
Mehr Infos über die Neuerungen erhalten Sie unter www.zukunftsheizen.de/technik/ gesetzliche-regeln/baden-wuerttemberg-ewaermeg.html.
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Neues Gesetz
Am 12.11.2010 ist das Energiedienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Danach sind wir als Energiedienstleister verpflichtet unsere Kunden über die genaue Wirksamkeit von Energie-effizienzmaßnahmen zu informieren. Die Informationen sind für Sie auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de abrufbar. Anregungen und Hilfestellungen bei Modernisierungsmaßnahmen finden Sie auch unter www.oelheizung.info.