GEG verabschiedet – Das müssen Sie wissen

Das steht drin

Am 29.9.2023 hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Kernpunkt: In Neubaugebieten muss ab 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

Das ist zu tun

Funktionierende Ölheizungen dürfen auch weiterhin betrieben werden. Eine defekte Ölheizung kann repariert werden, sofern dies möglich ist. Eine defekte Ölheizung, die irreparabel beschädigt ist oder mit einem über 30 Jahre alten Konstanttemperaturkessel betrieben wird, muss ersetzt werden. Hier gelten ebenfalls mehrjährige Übergangsfristen. Kurz gesagt: Die meisten Heizkessel dürfen bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Das bleibt

Mit Ihrer Ölheizung profitieren Sie auch in Zukunft von den Vorteilen flüssiger Brennstoffe. Heizöl verfügt über eine hohe Energiedichte und gute Lagerfähigkeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Als Heizölkunde können Sie sich jederzeit Ihren persönlichen Vorrat anlegen. Ab der Lieferung heizen Sie dann für lange Zeit völlig markt- und preisunabhängig.

 

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