Novelliertes EWärmeG in Baden-Württemberg ab 1. Juli 2015

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg ab 1. Juli 2015 ist eine Verschärfung der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Gebäudebestand verbunden.

Mehr Infos über die Neuerungen erhalten Sie unter
https://www.zukunftsheizen.de/heizung/gesetze-verordnungen-regeln/baden-wuerttemberg-ewaermeg/ 

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